Minderleistungsantrag (Allgemeines)

VB, NRW, Monday, 06.05.2013, 16:23 (vor 4026 Tagen) @ Birgit4004

Hallo Birgit,

in Ergänzung zur Bernhards Antwort:
So wie Du es schilderst, handelt es sich um die übliche Vorgehensweise in NRW, und zwar sowohl beim LWL- als auch beim LVR-Integrationsamt.
Zum ablauf: Der AG wird mit Bewilligungsbescheid aufgefordert, halbjährlich (ohne weitere Aufforderung!) Entgeltnachweise an das Integrationsamt zu senden, welches dann die Auszahlung dieses Nachteilsausgleiches gewährt.
Weiterhin ist die formal erste Bewilligung eines Minderleistungsausgleiches üblicherweise zeitlich auf 12 bzw. 24 Monate befristet.

Gruß
VB


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