Urlaub nach einer Kur (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 13.05.2013, 13:36 (vor 4019 Tagen) @ christa

Hallo Christa,

» Ich benötige Eure Hilfe,wenn man lange krank war und dann zu Kur kommt und
» dann
» am Mittwoch aus der Kur kommt kann man dann für Donnerstag und Freitag
» Urlaub beantragen. Nach der Kur soll ich wieder mit der Wiedereingliederung
» anfangen zu arbeiten.
Diese ist eigentlich vom Thema her KEINE Frage dieser Forums. Denn es ist eine rein arbeitsrechtliche Frage.
Somit auch kein Thema der SchwbV. Denn es gibt hier KEINE Sonderregelungen für Schwerbehinderte.

Doch die Antwort findest Du im Bundesurlaubsgesetz § 7 Abs. 1, letzter Satz!

Doch es gibt hier auch noch eine andere Sache.

Denn während einer Wiedereingliederung ist man weiter Arbeitsunfähig, also krank! Man bekommt also Lohnfortzahlung bzw ggf Krankengeld.

Bei Dir bedeutet dieses, während der Kur AU (Karnk) dann zwei Tage EU (gesund) und dann wieder AU (Krank). Schon etwas seltsam.

Im Krankenstand macht man aber keinen Urlaub.

Bleibt zum Schluß nur die Farge, ist solches sinnvoll>

[link=http://www.ihre-vorsorge.de/drv-forum.html>tx_mmforum_pi1%5Baction%5D=list_post&tx_mmforum_pi1%5Btid%5D=9688]Lese auch einmal hier, vor allem die Aussage der Expertin der DRV[/link]
Während der stufenweisen Wiedereingliederung sind Sie ja noch nicht voll arbeitsfähig, deswegen benötigen Sie für die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.


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