Antrag auf unbefristeten Ausweis möglich? Erfahrung? (Allgemeines)
Hallo,
die Befristung des Ausweises ist als "Normalfall" in § 6 Abs. 2 - 7 SchwbAwV geregelt:
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/__6.html[/link]
Diese Befristung sagt aber nix über die Gültigkeit des Bescheides aus.
Die unbefristete Ausstellung unter den Bedingungen des § 6 Abs. 2 Satz 2 ist gesetzlich die Ausnahme.
In meinem Zuständigkeitsbereich werden die Ausweise idR bei der zweiten Verlängerung ohne erneute Prüfung unbefristet verlängert.
Bei Diabetes als Haupterkrankung sowie einigen Prothesen - v.a. Knieprothese - sollte man mE in der Tat die aktuelle Einstufung nachschauen um eine unangenehme Überraschung zu vermeiden.
Der Bescheid bleibt ja auch ohne Ausweis grundsätzlich gültig.
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&Tschüß
Wolfgang