Mobbing gespräch mit Ag (Allgemeines)
Hallo,
Ja das kann der Betroffene. Wenn dem aber so ist, sollte man sich ernsthaft Gedanken, nach dem warum machen.
Schwerbehinderte können nur den § 95 Abs 2 SGB IX nicht ausschließen. Wenn sich also aus dem Treffen Maßnahmen für den Betroffenen ergeben sollten.