Mobbing gespräch mit Ag (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 13.06.2013, 19:29 (vor 3971 Tagen) @ Sandra

Hallo,

Ja das kann der Betroffene. Wenn dem aber so ist, sollte man sich ernsthaft Gedanken, nach dem warum machen.

Schwerbehinderte können nur den § 95 Abs 2 SGB IX nicht ausschließen. Wenn sich also aus dem Treffen Maßnahmen für den Betroffenen ergeben sollten.


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