Beratungsgespräch potentielle sbM gleich Arbeitszeit? (Allgemeines)

sbv-ratschlag, Friday, 21.06.2013, 16:55 (vor 3964 Tagen)

Hallo zusammen,

habe folgendes Problem:

Zählen Beratungsgespräche für schwerbehinderte Menschen (sbM)oder potentielle sbM (wegen Antrag auf Feststellung der sb oder Antrag auf Gleichstellung)zur Arbeitszeit und hat das für die betroffene Person keine Minderung des Arbeitsgeldes zur Folge> Ist dies gesetzlich irgend wo geregelt oder gibt es ein Urteil oder Kommentare>

Für die SBV ist es geregelt. Es ist ja eine ehrenamtliche Tätigkeit.

Gefunden habe ich nur was bei den Schwerbehindertenversammlungen und hier werden ja -bezogen auf Betroffene- nur sbM oder gleichgestellte Menschen eingeladen:

(Die Versammlung findet grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Eine Entgeltminderung wegen der Versäumung der Arbeit aufgrund der Teilnahme an der Versammlung kommt nicht in Betracht. Eventuell zusätzlich entstehende Fahrtkosten hat der Arbeitgeber zu tragen (Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, § 25 Rdnr. 21).

Vielleicht kann mir jemand helfen.

Vielen Dank im Voraus

sbv-ratschlag


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