Behinderten-Toilette (Allgemeines)

VB, NRW, Thursday, 11.07.2013, 16:00 (vor 3944 Tagen) @ KDS

Hallo Klaus,

ich würde eher auf die DIN 18040 Teil 1 zurückgreifen, da sich der Teil 2 auf das Umfeld "Wohnen" bezieht. Warum>
Das Wohnumfeld ist in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass man für eine oder mehrere bestimmte Personen mit einer bestimmten Besonderheit plant.
Im Teil 1 hingegen geht es um das Umfeld "öffentlich zugängliche Gebäude". Ich möchte hier nicht weiter auf die kontrovers diskutierte Definition eingehen, was ein öffentlich zugängliches Gebäude ist, sondern darauf abzielen, dass hier für einen umfassenden Nutzerkreis geplant werden muss. Dies passt besser zu einer Arbeitsstätte.
Normschriften sind in aller Regel kostenpflichtig zu erwerben, es gibt aber durchaus brauchbare Infos im Internet, z.B. unter "Nullbarriere.de" oder auch "[link=http://www.ab-nrw.de/index.php>option=com_content&view=article&id=781:barrierefreiheit-in-oeffentlichen-gebaeuden&catid=34:barrierefreies-bauen&Itemid=58]Agentur barrierefrei NRW[/link]".

Ein Hinweis noch: Nicht selten ist durch die Mehrfachnutzung eines (bereits bestehenden) barrierearmen Sanitärraumes das Platzangebot deutlich eingeschränkt, so dass die notwendigen Bewegungszonen das Nachsehen haben. Und es kommt nicht selten vor, dass die Notrufeinrichtungen nach einer "Renovierung" nicht mehr nutzbar sind. Hierauf sollte der verantwortliche Planer hingewiesen werden.

Gruß
Volker


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