EU-Rente (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Friday, 12.07.2013, 16:05 (vor 3943 Tagen) @ albarracin

Hallo,

hier geht es wohl darum, dass ein Schwerbehinderter noch nicht in Rente möchte. Also ggf lieber noch ALG 1 beziehen möchte auch um noch mehr Rentenpunkte zu bekommen.

Dieses ist aber einzig ein Thema der Agentur für Arbeit. Der SB der Agentur muss hier nicht mit der SchwbV reden. Sie darf sogar ggf aus Gründen des Datenschutzes nicht mit der SchwbV reden. Aus eigener Erfahrung weiß ich such, dass sie Dritte nicht zu Gesprächen zulassen.

Es ist auch nicht das Thema der SchwbV.

Die SchwbV wäre nur ggf im Boot bei einer Wiedereingliederung.

Als SchwbV würde ich mich hier aus diesem Thema auch zum eigenen Schutz vor Regressforderungen heraushalten. Denn wenn dem Betroffenen ggf Nachteile durvh das Handeln ggf auch durch die Beratung durch die SchwbV entstehen, kann er die Vertrsuensperson zivilrechtlich gem BGB auf Schadenersatz verklagen. Dieses kann dann sehr sehr teuer werden.

PS: Hier wäre auch einmal zu prüfen, was im ArbV/TV betreffend Ausscheiden wegen Rente/Möglichkeit des Rentenbezuges vor allem des ohne Abschläge steht.


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