Sozialplan auch für Gleichgestellte (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Tuesday, 13.08.2013, 14:12 (vor 3913 Tagen) @ SBV_AZHV

Hallo Markus,

hier ist erst einmal festzustellen, dass hier die zuständige SchwbV ganz böse geschlafen hat. Also ihren Aufgaben und Pflichten zu mindest nicht optimal nachgekommen ist. Denn sonst würden dort auch die Gleichgestellten mit aufgeführt.

Dieses besonders, da man bei Schwerbehinderten in Sozialplänen den "früheren Renteneintritt ohne Abschlag" bei der Höhe der Leistung entsprechend negativ berücksichtigen darf. Dieses darf aber nur erfolgen, wenn es auch entsprechende Regelungen für rentennahe Jahrgänge von Nichtbehindertrn gibt.

Sozialplan: Berücksichtigung eines Altersrentenbezugs ist rechtmäßig

Ich würde nun aber als SchwbV die Gleichstellung mit den Schwerbehinderten reklamieren, aber nur wenn das Thema "rentennahme Jahrgänge" sich nicht im Sozialplan negativ auswirkt.

PS: Daher stets bei den Verhandlungen sufpassen. Spätestens bei der Mitbestimmung dieser in den BR Gremien. Hier kann man ja ggf den Beschluß dieser noch aussetzen.


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