Notwendige Arztbesuche innerhalb der Arbeitszeit (Allgemeines)

Max, Berlin, Friday, 23.08.2013, 22:58 (vor 3902 Tagen)

Guten Abend Bernhard und Hans-Peter,

im TV-N Berlin § 16 Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung steht unter 2:

Als Fälle nach § 616 BGB, in denen der Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Entgeltes (§ 6 Abs. 3) im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt wird, gelten nur die folgenden Anlässe:

c) von Krankenkassen angeordnete Untersuchungen, sofern diese nicht außerhalb der Arbeitszeit, ggf. nach deren Verlegung, wahrgenommen werden können.

Also wird bei von Ärzten angeordneten notwendigen Untersuchungen, wie z.B. Blutuntersuchungen bei Diabetes, keine Entgeltfortzahlung geleistet.

Ärzte sind halt keine Krankenkassen, oder sind Vertragsärzte Beauftragte der Krankenkassen>

Wenn Absatz c unklar ist, dann im Zweifel für den Angeklagten>

Wie sieht Ihr dass>

Schönen Abend noch, liebe Grüße

Max


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