Wahrheitsgemäße Angabe zum GdB bei Einstellung (Allgemeines)

Jensen, Bayern, Tuesday, 27.08.2013, 16:38 (vor 3898 Tagen)

Hallo in die Runde,

sicher ist es hier schon irgendwann besprochen worden, aber ich finde es einfach nicht...
Also: Liege ich richtig in folgender Aussage: Ein Bewerber muss bei seinem Bewerbungsgespräch auf die direkte Frage des potentiellen Arbeitgebers, ob er/sie einen GdB hat, wahrheitsgemäß antworten (also "ja", wenn dem so ist); er hat aber das Recht dies zu verschweigen, wenn dieses Thema nicht angesprochen wird (muss also nicht proaktiv werden).
Nun meine Folgefrage: Meines Wissens gibt es ein AG-Urteil. Hier bekam ein AN eine Kündigung, weil er seine GdB, trotz Frage, nicht sagte. Der Arbeitnehmer gewann hier aber... mich würde nun die Begründung des Urteils interessieren...
Wäre super, wenn mir jemand ein Az oder ein paar Infos geben könnte...
Viele Grüße,
Jensen


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