Kündigung des Betriebsarztes (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Wednesday, 04.09.2013, 12:37 (vor 3891 Tagen) @ albarracin

Hallo,

hier möchte ich Dir widersprechen, es gibt betreffend "Führungskräfte/ Personalleitungsfunktion" Urteile dass dieses nicht unter den § 95 fällt. [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=12653]Ist hier vergleichbar.[/link]

Also, der Betriebsarzt ist für alle AN zuständig, keine Besonderheiten betreffend Schwerbehinderten.


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