Verhinderung (Stellvertreter/in)

Jürgen II, Thursday, 05.09.2013, 11:03 (vor 3890 Tagen)

Hallo ihr lieben,

ich habe da mal wieder eine Frage: Ich, als SB Beschäftigter habe ich die Möglichkeit einen Telearbeitsplatz zu erhalten. Drei Tage in der Woche arbeite ich von Zuhause und zwei Tage in der Dienststelle .Als VP könnte ich Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren, Emails beantworten oder Telefonate von Zuhause führen.
Zu Vorstellungsgesprächen, Personalgesprächen usw. in meinen drei Telearbeitstagen, würden gerne meine Vertreter gehen. Ich meine, dass ich halt dann „verhindert“ bin, wenn ich von Zuhause aus meine Telearbeit mache. Der AG meint nun, dass ich ja nicht verhindert bin weil ich nur dienstlich von Zuhause aus arbeite. Mit dieser Begründung will man mir die Telearbeit ablehnen.
Ich bin der Auffassung, dass ich bei einer Ablehnung nach § 96, Abs. 2, SGB IX benachteiligt werde. Ich habe mein Ehrenamt frei von Weisungen zu führen. Und wenn ich der Auffassung bin, dass ich verhindert bin wenn ich einen Telearbeitsplatz nutze dann ist das so hinzunehmen.

Bin ich da jetzt auf dem richtigen Weg>

LG Jürgen


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