Zusatzurlaub GdB 50 (Zusatzurlaub)

Argomon, Tuesday, 10.09.2013, 09:20 (vor 3903 Tagen)

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte User:

Bei einer GdB von 50% stehen 5 Tage Zusatzurlaub zu.
Meine Frage dazu, kann mir der Arbeitgeber vorschreiben wann ich
ihn nemen muß, oder sind die 5 Tage mir frei überlassen wenn ich in nemen will. In der Betriebsvereinbarung ist nichts festgelegt. Im §125 des SGB steht
nichts eindeutig.
Würde mich freuen wenn jemand mir darauf eine Antwort schreiben würde
auf welches Gesetz mit § ich mich berufen kann.

Mfg

Argomon


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