Schulung für die Schwb-Versammlung (Versammlung)

hackenberger, Thursday, 12.09.2013, 18:57 (vor 3884 Tagen) @ Sven SBV

Hallo,

lese einmal zum Thema unter A-Z!

Vor allem auch:
Einspruchsrecht des Arbeitgebers nach Unterrichtung nicht vorhanden
(Rücksprache mit Seminaranbieter ist sinnvoll)


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