Begleitperson (Allgemeines)

Ironie, Tuesday, 24.09.2013, 08:56 (vor 3873 Tagen) @ BVGer

Guten Morgen,

es wird nicht gegen ein Gesetz verstoßen.

Das "B" bezieht sich auf die Freifahrt einer Begleitperson
im öffentlichen Personennahverkehr.

Es liegt im Ermessen eines Veranstalters, ob er freien
Eintritt für eine Begleitperson gewährt.
Bei Veranstaltungen, die von der öffentlichen Hand
finanziert oder mitfinanziert werden, ist dies
normalerweise der Fall.

Mit dienst-täglichem Gruß

Ironie


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