Behindertentoilette als Trockenraum (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 25.09.2013, 12:16 (vor 3872 Tagen) @ KDS

Hallo,

der AG sollte einfach die Kleidung entfernen und ansichnehmen. Dann wird sich der Betroffene schon melden und man kann ihn darauf hinweisen, dass dieses so nicht gestattet ist.

Weiter sollte man jetzt auch schon ein Hinweisschild uber die Regelungen zur Nutzung anbringen, da dann auch vermerken, dass solche eben nicht geht.

Unterlässt der AN es dann nicht, drohen ihm ggf arbeitsrechliche Maßnahmen.

Ich unterstelle einmal bei einer solchen Kombination von Nutzungen, dass der Zugang zur Behindertentoilette nicht dadurch eingeschränkt wird.


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