Kopie der Meldung an die AfA (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Friday, 27.09.2013, 14:19 (vor 3870 Tagen) @ Leuchtturm

Hallo,

zu erst einmal Glückwunsch zum Erreichten. Du siehst es geht und bringt Erfolg.

Ggf hast Du nicht optimal gehandelt, wenn Du hier selbst gehandelt hast und dieses nicht durch einen Anwalt machen ließt.

Denn dann hätte der AG ggf schneller gehandelt und erkannt, es kostet ihn Geld. Der Anwalt hätte dann auch wohl im Rahmen eines Beschlussverfahrens gegen den AG beantragt, dass der AG hier die Liste in einer gesetzten Frist vorlegen muss oder ihm für die Missachtung ein sehr deutliches 5-6 stelliges Ordnungsgeld angedroht würde.

Weiter kannst du hier sowohl gegen den zuständigen SB wie auch gegen den BA Schwb jeweils ein Verfahren gem § 156 Abs 1 SGB IX einleiten. Dieses kannst du auch via Anwalt, denn eine SchwbV muss hier nicht das notwendige Rechtswissen besitzen um hier rechtskonform zu handeln, auch dass hatten wir hier behandelt.

PS: Bitte fülle Dein Profil vollständig aus! Also Anzahl der Schwbs und BetrVG


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