Beteiligung der KSBV in der Europa-AG (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo,
unser Konzern ist auf dem Weg zur Societas Europaea (SE).
Meine Fragen:
(1)Kann die KSBV die Interessen der Kolleginnen und Kollegen mit Schwerbehinderung in den ausländischen Tochtergesellschaften wahrnehmen>
(2) Kann die KSBV Informationen über die in ausländischen Tochtergesellschaften gemeldeten Kolleginnen und Kollegen mit Schwerbehinderung beim Arbeitergeber anfordern>
(3) Kann die KSBV anstoßen, dass in ausländischen Tochtergesellschaften eine SBV gegründet wird>
(4) Kann die KSBV an den Sitzungen des EUBR teilnehmen>