Kosten Fahrt zur Versammlung mit schwerbehinderten gerechten Fahrzeug (Versammlung)

hackenberger, Friday, 25.10.2013, 12:11 (vor 3842 Tagen) @ GAJA

Hallo,

die Rechtslage ist ganz klar, die Kosten hat der AG zu tragen. Nicht die SchwbV, also auch nicht auf deren Kostenstelle die dann ggf noch ausgewertet wird. Wäre dann Mandatsbehinderung, genau wie bei BR und deren Kosten/ Kostenstelle.

Der AG könnte ggf beim IA einmal anfragen, ob diese hier Mittel der SchwbAV geben.

Oder die Versammlung verlegen an den Ort der Betroffenen oder in der Mitte der Strecke. Dann ggf auch in einen extetnen angemieteten Raum.

Im Grundsatz genau wie bei Betriebsversammlungen. Man kann was ja erlaubt ist ggf auch Videotechnik/konferenz nutzen.


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