Begleitung zum Rechtsanwalt (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 29.10.2013, 08:06 (vor 3838 Tagen) @ sandunika

Hallo,

» Fällt dies noch unter SBV-Tätigkeit>
Nein!

Zieht hier einfach immer einmal die Vergleiche zum BR. Der sollte/müsste ja dann ggf alle AN begleiten, denn vergleichbare Rechtslage. Wäre unmöglich.

Doch lt. Profil bist Du ja ehrenamtliche Richterin am Sozial- und Arbeitsgericht, also doch ganz direkt an der Rechtsquelle und entscheidest sogar auch mit. Damit hast Du doch ggf die besten Karten hier eine positive Entscheidung eines ArbG zu erwirken.

PS: Das gilt grundsätzlich für die ggf erwünschte Begleitung zu allen Ämtern unf Behörden. Solches fällt nicht in den Aufgabenbereich der SchwbV und auch nicht unter Unterstützung bei Antragsstellung lt. SGB IX. Dieses gilt so auch für due freigestellte SchwbV. Es wäre ein Missbrauch der Freistellung. Ginge also nur als Privatperson in der Freizeit oder mit Zustimmung des AG während der Arbeitszeit.


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