Teilnehmerliste (Versammlung)

hackenberger, Tuesday, 29.10.2013, 14:20 (vor 3838 Tagen) @ heinrich s

Hallo,

» kann der Arbeitgeber die Teilnehmerliste der Teilnehmer an der
» Schwb-Jahresversammlung verlagen>
Nein!

Hier gilt vergleichbares Recht des BetrVG wie bei Betriebsversammlungen!

PS: Das SGB IX besagt im [b]§ 95 Abs.6 SGB IX,[/b] dass die SchwbV MINDESTENS einmal im Jahr einen Schwerbehindertenversammlung abhalten darf! Also bei Bedarf auch mehr!

Tipp!
Bei solchen Aussagen/Anliegen des AG, fragt doch einfach nach der Rechtsgrundlage! Aber dann diese in Schriftform verlangen, damit man sie ggf rechtlich auf Richtigkeit prüfen lassen kann!

Hier also nicht die Aussage des AG benötige dieses für die Steuer! Sondern wo steht es dass er dieses fordern kann>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion