Einführung einer Funktions- und Entgeltstruktur (Umgang mit Arbeitgeber)

darling, Niedersachsen, Thursday, 31.10.2013, 10:07 (vor 3836 Tagen)

Hallo zusammen,

mein Arbeitgeber hat den Betriebsrat aufgefordert mit im über eine Einführung einer Funktions- und Entgeltstruktur zu verhandeln. Mein Arbeitgeber ist nicht im Arbeitgeberverband noch besteht Tarifbindung.

Gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX ist die Schwerbehindertenvertretung in allen
Angelegenheiten, die einen einzelnen Schwerbehinderten oder die
Schwerbehinderten als Gruppe betreffen, rechtzeitig und umfassend zu
unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören; die getroffene Entscheidung
ist ihr unverzüglich mitzuteilen.
Diese Anhörungspflicht des Arbeitgebers beinhaltet zugleich ein Mitwirkungsrecht
der Schwerbehindertenvertretung. Dies besagt, dass der Arbeitgeber
vor einer Entscheidung in Angelegenheiten Schwerbehinderter
z. B. zur:
– Umsetzung,
– Versetzung,
– Beförderung,
– Eingruppierung,
– Kündigung,
– Änderung der Arbeitsbedingungen,
– Ausstattung des Arbeitsplatzes mit technischen Arbeitshilfen,
– Fortbildung
verpflichtet ist, der Schwerbehindertenvertretung die Gründe für seine
Maßnahme rechtzeitig mitzuteilen und ihr die Möglichkeit zur Stellungnahme
zu geben.

Nun meine Frage: Wie kann ich als SBV den Arbeitgeber auffordern die SBV an den Verhandlungen zu beteiligen, um Nachteile für Schwerbehinderte zu vermeiden>

--
MFG

Darling


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion