Schwerbehinderter mit Leistungseinbuse (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
als allerstes den AG auf seine gesetzliche Pflicht des § 81 Abs. 4 SGB IX und § 84 Abs 1 SGB IX hinweisen.
Schaltet der AG das Integrationsamt nicht ein, kannst auch Du als SBV das tun.
Als Zweites so schnell wie möglich ein Seminar besuchen und nach dem ersten Seminarbesuch die weitere (notwendige)Schulung planen.
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&Tschüß
Wolfgang