Zusatzurlaub - rückwirkend? (Allgemeines)

Hallo62, NRW, Wednesday, 06.11.2013, 10:50 (vor 3831 Tagen)

Hallo zusammen,
Meine Frage: Ein Mitarbeiter hat 2009 einen SB-Antrag gestellt. Dieser wurde 2012 mit 50 GDB rechtskräftig, mit einer Rückwirkung ab 2009. Nun bekam er vom Arbeitgeber für 2011 5 Tage Sonderurlaub nachträglich zugesprochen, da er einen Resturlaub bis Ende 2012 nehmen kann. Seine Frage an mich war, ob er für 2009 und 2010 ebenfalls rückwirkend Anspruch auf Zusatzurlaub geltend machen kann. Schönen Dank, im Voraus...

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MfG Iris


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