Stellungnahme der SBV gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 20.11.2013, 10:04 (vor 3817 Tagen) @ brunnerj

Hallo,

leider fehlt der Grund der Stellungnahme> Somit kann man nicht optimal antworten.

Nur den Hinweis, es ist keine Pflicht der Abgabe, weiter gibt es ja den Stelli.

Der AG muss nur seiner Pflicht der Gelegeheit zur Stellungnahme nachkommen was er tat.

Lese auch einmal das Urteil auf der Startseite.


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