Seminar für 2. Mitglied SBV (Seminare / Fortbildung)

ferluipear, Hamburg, Friday, 22.11.2013, 11:29 (vor 3815 Tagen)

Hallo,
wir haben 2300 Mitarbeiter und 16 Standorte mit 23 Liegenschaften.
Vertrauensperson und 1. Mitglied der SBV sind voll freigestellt.

Bisher waren Schulungen des Integrationsamtes für uns nie ein Problem.
Neuerdings sagt der Arbeitgeber:
Schulungen für 1. Mitglied nur wenn Vertrauensperson nicht da
Schulungen für 2. Mitglied nur wenn Vertrauensperson und 1. Mitglied nicht da.

Im Gesetz steht ja unter § 96 (4) SGB IX dass nur die erste Vertretung
wegen
1. ständiger Heranziehung nach § 95, von der Tätigkeit befreit werden.

Das sagt ja aber nichts über die Teilnahme an Schulungen aus.
Oder>
Wenn der AG 1 VP und 4 Stellis wählen läßt, kann er dann den Stellvertretern 2-4 die Schulung verweigern>

Lieben Gruss und danke.
ferlui

--
MfG
ferlui


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