GdB aufgrund psychischer Erkrankung (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 22.11.2013, 12:11 (vor 3815 Tagen) @ Jensen

Hallo,


» Wie gingen in diesen Fällen die Integrationsämter mit diesen Fällen um>
Die Integrationsämter entscheiden hier nichts! Die Fesstellung des GdB erfolgt durch die Versorgungsämter. Diese Unterschiede in den Aufgaben sollten SchwbV kennen.

Kontextlink:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Depressionen---Behinderung-608.html


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