Schwerbehindertenparkplätze (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 04.12.2013, 10:46 (vor 3806 Tagen) @ Sigurd

Hallo,

über welche Parkplätze reden wir hier> Für berechtigte schwerbehinderte AN oder für schwerbehinderte Besucher>

Denn die SchwbV ist nur für die Psrkplätze berechtigter Schwerbehinderter Beschäftigte zuständig. Hier muss der AG diese auch gem § 81 Abs 4 SGB IX bereitstellen und die Nutzung ermöglichen. Diese könnte man zB durch entsprechende Sperrvorrichtungen (Ketten mit Schloss oder Sperrbügel mit Schloss) gegen unberechtigte Nutzung sicherstellen.

Aber, ein Anspruch haben nur Schwerbehinderte mit entsprechendem blauen Zusatzausweis. Bei Schwerbehinderten welche "nur" sonst Probleme mit dem laufen haben, ist es ein Zugeständnisvdes AG diesen hier auch besondere Parkplätze bereitzustellen. Da gelten sonst die Parkplatzregeln wie für alle AN. Das ist dann eine Sache der Mitbestimmung des BR.

Weiter sollte man sich bei der Kommune erkundigen, denn es gibt sogenannte Garagen/Parkplatzordnungen. Sie regeln was der AG hier an Parkplätzen bereithalten muss. Diese sind auch von AG zu beachten.

Bei den Besucherparkplätzen kann man mit Hinweiszetteln an Falschparkern oder ggf auch in Zusammenarbeit mit den örtl. Verkehrsbehörden handeln. Denn in vielen Städten ist das Gelände öffentlicher Raum wo die StVO gilt, als auch die Kommunalpolizei ggf Strafzettel austeilt.


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