Urlaubssperre (Zusatzurlaub)

hackenberger, Wednesday, 04.12.2013, 10:50 (vor 3818 Tagen) @ Motz

Hallo,

hier könnte das Thema § 81 Abs 4 SGB IX ggf Thema sein. Doch nur, wenn aus Gründen der anerkannten Behinderung zwingend Urlaub erforderlich ist. Zum Beispiel wenn aus diesem Grund zwingend die Erholung gefordert ist. Das man die Feiertage gerne zu Hause mit der Familie verbringen möchte ist KEIN Grund.


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