Wahlrecht in WfbM (Wahlen)

Ikarus53, Niedersachsen, Wednesday, 11.12.2013, 11:37 (vor 3799 Tagen)

Hallo allerseits,

ich habe da ein spezielles Problem das sich mir mit dem Durcharbeiten eines Fachbuches zur Wahl der SbV aufgetan hat.
Ich bin Schwerbehindertenvertreter in einer Einrichtung die sich u.A. mit Werkstätten und Wohnheimen, überwiegend um körperlich und geistig behinderte oder psychisch kranke Menschen kümmert. Gewählt wurde ich 2010 von den angestellten behinderten Mitarbeitern (Betreuungspersonal usw).
Nun wird in diesem Fachbuch aber auf ein BAG Urteil vom 26.07.201 verwiesen, wonach schwerbehinderte Menschen wahlberechtigt sind, die an Maßnahmen zur Rehabilitation in einem privatwirtschaftlichen Berufsbildungswerk teilnehmen. Für mich entsteht nun die Frage inwieweit dieses Urteil auf Menschen mit Behinderung übertragbar ist, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind>
Das BAG führt hier aus: „Der Begriff Beschäftigung wird in § 94 Abs.2 SGB IX in einem wei-ten Sinne verwendet und setzt weder einen Arbeitsplatz noch ein Arbeitsverhältnis voraus. Die Rehabilitanden, die im Rahmen einer Rehamaßnahme unter entsprechender Anleitung eine wie auch immer geartete Tätigkeit im Betrieb verrichten, sind deshalb im Betrieb beschäftigte Menschen.“


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion