SBV-Gespräche (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 12.12.2013, 16:06 (vor 3798 Tagen) @ ferluipear

Hallo Ferlui,

Die Gesetzeskommentierungen sagen dazu folgendes:
Die AN benötigen für den Besuch von Sprechstunden weder die Zustimmung des AG, noch müssen sie den AG um Freistellung ersuchen.
Die Inanspruchnahme des BR muss erforderlich sein, d. h., es muss ein sach­licher Grund hierfür vorliegen.

Dies bezieht sich zwar auf Sprechstunden - macht aber nichts, denn der relevante Teil steht im zweiten Satz.
"Erforderlich" ist nicht nur im Sinne des Inhalts zu verstehen sondern auch bezüglich der zeitlichen Lage.

Ist das Gespräch aufschiebbar oder muss es sofort ein>
Beispiel: Kasse im Supermarkt. Lange Schlange. Ma will zur SBV und schließt Kasse :-(
Nun die Frage: Muss dies im diesem Moment sein oder reicht es auch eine Stunde später>

Am besten wäre es dem AG rechtzeitig den Besuch anzukündigen.
Z.B.: Chef, morgen früh um 8 Uhr habe ich bei der SBV einen notwendigen Termin.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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