SBV-Verpflichtung (Wahlen)

hackenberger, Friday, 20.12.2013, 16:35 (vor 3790 Tagen) @ Barnes

Hallo,
» mit meiner Frage wollte ich eigentlich wissen,ob der Arbeitgeber eine
» Schwerbehindertenvertretung in seinem Betrieb dulden muß und eventuell
» sogar beenden kann.
Die SchwbV hat die gleiche Rechtsstellung im Betrieb wie der BR. Damit sollte die Frage beantwortet sein.
Sonst klar: AG darf die Bildung nicht erschweren oder gar verhindern. Siehe auch § 96 SGB IX.

» Du hast Recht: Ich hätte den Paragraphen kennen sollen,da ich aber nur
» Stellvertreter bin kenne ich mich immer noch nicht so gut aus.
Das Neugewählte nicht alles wissen können ist klar. Du solltest ggf einmal Dir die Zeit nehmen und das SGB IX lesen. Unter Umständen hadt Du ja auch ein Anspruch auf Schulung, dann diesen nutzen. Siehe hierzu unter A-Z.

» Trotzdem verstehe ich nicht was du mit Anrede und Schlußfloskel meinst! Und
Anrede und Schlußfloskel = das was in deiner ersten Frage fehlte und du nun tats. (Hallo und Gruß)
» Und was soll ich denn bei meinem Profil ergänzen>
Teils ist es nun ja, doch es fehlt noch das anzuwendende Arbeutsrecht. BetrVG oder PersVG oder oder>
Weiter, habt ihr 280 Schwerbehinderte> Die Zahl der Schwerbehinderten/ Gleichgestellten ist dort gefragt.

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