GdB (Allgemeines)
Servus Maulwurf,
» eine neue Vorschrift, Änderung soll es geben bei Nachteilsausgleichen und
» Vergabe der Merkzeichen.
» hier:Taubheit,GdB 80,nach dem SGB IX Vergabe der Merkzeichen Rf und Gl.
»
» Das Merkzeichen Gl soll nur noch bei Vorliegen GdB 100 vergeben werden.
Woher hast du denn diese Aussage>
Warum fragst du nicht einfach denjenigen, der dies behauptet>
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter