Stellenaus (Einstellung)
Hallo,
so ganz eindeutig ist das nicht.
Es gibt durchaus berechtigte gesundheitliche Anforderungen. Wenn für ein gesundheitliches Kriterium sachliche Gründe gegeben sind, sind diese auch zulässig iSd § 8 AGG
[link=http://] http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__8.html[/link]
Wir stellen zB auch keine Menschen mit Rot-Grün-Blindheit(Dyschromatopsie) als Busfahrer ein.
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&Tschüß
Wolfgang