Beteiligung der SBV (Einstellung)
Servus Uli,
» ich habe zur Neueinstellung eines Mitarbeiters zum 15.02.2014 folgende
» schriftliche Informationen am 14.02.2014. erhalten. Ein Anschreiben des AG
» an die SBV zur Zustimmung der beabsichtigten Einstellung sowie den
» Lebenslauf eines Kanditaten und eine Kopie einer E-Mail vom 13.02.2014 an
» die Aberbeitsagentur mit der Anfrage ob, diese Stelle mit einem arbeitslos
» oder arbeitssuchend gemeldeten Schwerbehinderten Menschen besetzt werden
» kann.
Lese dir mal im SGB IX den § 81(1) Satz für Satz und den dazugehörigen Kommentar durch.
Dort findest du die Antwort auf deine Frage.
» Ist hiermit die Prüfpflicht des Arbeitgebers ordnungsgemäß duchgeführt> Ist
» hier eine Zustimmungsverweigerung des BR angebracht.
Überlasse diese Entscheidung dem BR.
Wenn deine geschilderten Fakten alles sind dann tendiere ich zu "NEIN".
» Verstößt der AG nicht
» gegen die ordnungsgemäße Prüfplicht und ist hier gemäß §156 eine
» Ordnungswidrigkeit zu sehen>
Vergiss es und denke (aber nur bei andauernder Nichtbeteiligung) über ein Beschlussverfahren nach.
»
» Gruß
» Uli
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter