Gleichstellung von AZUBIS (Allgemeines)

ciralifan, Thursday, 20.02.2014, 10:28 (vor 3741 Tagen) @ rollo

Rollo,
du meinst dies hier:

Um die Ausbildungssituation von behinderten Jugendlichen zu verbessern, wurde mit der Novellierung des Schwerbehindertenrechts (1. Mai 2004) beschlossen, dass behinderte Jugendliche oder junge Erwachsene für die Dauer ihrer Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (§ 68 Absatz 4 SGB IX) werden können.

Nach dieser Regelung können auch Arbeitgeber für die Einstellung von behinderten Auszubildenden Zuschüsse erhalten, bei denen der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder eine Behinderung noch nicht festgestellt ist. Insbesondere lernbehinderte Jugendliche sollen hierdurch verbesserte Chancen auf eine betriebliche Ausbildung erhalten.

Quelle: TalentPlus, mal Tante Googl fragen.


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