Unsicher wg. der 3 monatigen nachwirkung (Zusatzurlaub)
Guten Tag liebe Forengemeinde,
ich habe mir die Texte bez. Zusatzurlaub zwar durchgelesen, bin mir aber nicht sicher ob ich das richtig verstanden habe.
Der Fall: bei einem SB fällt zum 30. Juni die SB weg wg. Heilbewährung.
Sehe ich das richtig, daß für die Berechnung des Urlaubes dann der 30.09. maßgeblich ist>
Vielen Dank vorab für eure Hilfe
Grüße
Lakto
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Viele Grüße
Lakto