Konstituierende BR-Sitzung (Allgemeines)
Im Standardkommentar Fitting Ausgabe 26:
§29 Rd.Nr 14
... Wegen des beschränkten Zwecks der konstituierenden Sitzung haben kein Teilnahmerecht und sind auch nicht zu laden die Schwerbehindertenvertretung und eine Mitglied der JugAuzubiVertretung (GK-Raab Rn17; WPK Rn.4; insoweit aA DKKW-Wedde Rn. 10 Düwell/Blanke Rn.7 Richardi/Thüsing Rn.7 HSWGNR Rn.11, die trotz bejahung eines Teilnahmerechtes allerdings keine Ladungspflicht vorsehen) ....
Dieser Kommentar macht es meiner Sicht nicht leichter ...
Gruß
Markus