wer darf das Protokoll schreiben (Sitzung)

Heinrich, Tuesday, 08.07.2014, 16:26 (vor 3590 Tagen) @ Cordula

Hallo,

wieder ein BR Thema, dieses ist im BetrVG und Kommentar auch abschließend geregelt. Es schreiben kann es ggf auch eine hinzugezogene Schreibkraft oder die Sek. des BR. Wichtig ist, wer es unterschreiben darf und muss. Zum einen der es gefertigt hat und der Sitzungsleiter.

https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/do/lexikondetail/letter/S/shortlink/sitzungsniederschrift.html

Es ist auf alle Fälle NICHT die Aufgabe der SBV, die Niederschrift (Protokoll) der BR Sitzung zu fertigen. Der AG muss hierfür daher auch keine Zeit zugestehen, was oftmals erforderlich ist, da es nach der Sitzung in Reinschrift gefertigt wird. Die SBV ist auch KEIN Mitglied des BR.


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