TVöD: Dienstvereinbarung (TVöD / TV-L)

merlincc8 @, Bayern, Wednesday, 23.11.2005, 23:59 (vor 6750 Tagen)

Bei uns wurde eine Betriebsvereinbarung im Rhamen des neuen TVÖD abgeschloßen. Die Schwerbehindertenvertretung wurde hier nicht
einbezogen, Belange von schwerbehinderten AN wie Leistungseinschränkungen
wegen dem Grad der Erwerbsminderung nicht berücksichtigt.
Es ist jedoch vermerkt, gilt für ALLEBeschäftigten.
Es kann allerdings aus meiner Sicht nicht sein, einen AN mit einer
100 % Erwerbsminderung hier nicht zu bercksichtigen.

Zu einem von mir eingereichten Ergänzungsantrag, sagte der Vorsitzende
lediglich, das ist nicht durchführbar.
Die Einschränkung muß im Bewertungsbogen berücksichtigt werden.

Sollte dies allerdings so sein, muß es auch in der Dienstvereinbarung
so genannt sein. Dies ist aber nicht der Fall.

Eine Integrationsvereinbarung will der Arbeitgeber auch nicht.

Ist doch hervorragend, oder was meint Ihr dazu>>>


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