Stellvertretung BR Sitzung (Sitzung)

Monica99, Tuesday, 04.11.2014, 13:38 (vor 3471 Tagen) @ Monica99

Hallo,

noch folgender Hinweis:

Stelli haben grundsätzlich ein RUHENDES Mandat. Ausnahme, wenn sie wegen der Verhinderung der SBV temporär nachrücken. Dieses bedeutet, sind haben in der Zeit des ruhenden Mandates KEINE Rechte und Pflichten aus dem Mandat. In dieser Zeit auch KEIN Recht im Mandat zu handeln und/oder Unterlagen der SBV einzusehen. Es ist hier also zwingend der Datenschutz und der besondere Sozialdatenschutz zu beachten. Ermöglicht die SBV hier doch eine Akteneinsicht, würde sie sich einer Datenschutzverletzung schuldig machen. Auch muss der AG aus diesen Gründen hier keine Freistellung von der Arbeit dulden.

Die Rechtslage ist hier mit denen der Ersatzmitglieder des BR/PR vergleichbar.

Nur in der Zeit wegen einer aktuellen Geschäftsübergabe wegen eines aktuell anstehenden temporären Nachrückens dürfen sie wegen der notwendigen Absprache Unterlagen einsehen.

--
mfg Monica


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