Konzern-BR gewählt, nun auch K-SBV? (Gesamt-Konzern-SBV)

Monica99, Thursday, 06.11.2014, 14:01 (vor 3482 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

sofern die Wahl zu einem Zeitpunkt erfolgt, wo diese gesetzl. möglich ist, war gilt auch bei der KSchwbV wie örtl. das Mandat für die gesamte Wahlperiode, also die Regelungen wie § 94, auch betreffend der verlängerten Mandatszeit.


§ 97 (7) § 94 Abs. 3 bis 7, § 95 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2, 4, 5 und 7 und § 96 gelten entsprechend, § 94 Abs. 5 mit der Maßgabe, dass die Wahl der Gesamt- und Bezirksschwerbehindertenvertretungen in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. Januar, die der Konzern- und Hauptschwerbehindertenvertretungen in der Zeit vom 1. Februar bis 31. März stattfindet.


§ 94 Abs 5 letzter Abs.
Hat außerhalb des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraumes eine Wahl der Schwerbehindertenvertretung stattgefunden, wird die Schwerbehindertenvertretung in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Wahlen neu gewählt. Hat die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zum Beginn des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, wird die Schwerbehindertenvertretung im übernächsten Zeitraum für regelmäßige Wahlen neu gewählt.

--
mfg Monica


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