Kündigung des Gesamt- SBV (Gesamt-Konzern-SBV)

Monica99, Saturday, 22.11.2014, 14:16 (vor 3474 Tagen) @ Lichtenberg

Hallo,

zu beachten ist, dass die VPSchwb besonderen den Kündigungsschutz besitzt incl. der einjährigen Nachwirkung nach Ende des Mandates, also nur außerordentlich gekündigt werden kann. Weiter ist sie selbst schwerbehindert, wäre das IA vorher um Zustimmung anzurufen. Weiter dürfte hier ein Fall des § 84 Abs. 1 SGB IX gegeben sein. Denn verhaltensbedingte Vorfälle in dieser Schwere lösen den § 84 Abs. 1 SGB IX aus.

Aber alles Themen der örtl. Vertretungen SBV/BR. Die GSchwbV kann aber gerne die SBV beratend unterstützen.

--
mfg Monica


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