Arbeitsplatzwechsel der GSBV innerhalb eines Unternehmens (Gesamt-Konzern-SBV)

Cebulon, Tuesday, 24.03.2015, 19:08 (vor 3352 Tagen) @ Jason Paul

Hallo Jason,

Rechtsgrundlage ist hier § 94 Abs. 7 Satz 2 SGB IX entsprechend der Verweisung in § 97 Abs. 7 SGB IX. Danach erlischt im Umkehrschluss das Amt der Gesamt-SBV nicht vorzeitig, weil die "Wählbarkeit" für das Amt der Gesamt-SBV nicht verloren geht durch eine Versetzung innerhalb des Unternehmens:

"Das Amt erlischt vorzeitig, wenn die Vertrauensperson es niederlegt, aus dem Arbeits-, Dienst- oder Richterverhältnis ausscheidet oder die Wählbarkeit verliert."

Gruß,
Cebulon


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