Unterstützung eines selbst-bezahlten Kurs abgelehnt (Seminare / Fortbildung)

Heinrich, Tuesday, 14.04.2015, 15:39 (vor 3320 Tagen) @ WoBi

Hallo,

hier hat ein AN privat einen Sprachkurs besucht und möchte nun vom AG eine Bestätigung für die Steuer, dass dieser Sprachkurs dienstliche notwendig war/ist.

Der AG ist der Meinung/ Auffassung, dass dieser Sprachkurs eben nicht dienstlich notwendig ist.

Daher kann, darf und muss er nicht eine Bestätigung für das Finanzamt erstellen, es sei anders. Denn dieses wäre eine falsch Aussage.

Kein AG muss gegenüber dem Finanzamt lügen oder nicht zutreffende damit falsche Tatsachen bestätigen. Dieses wäre dann Beihilfe zum Steuerbetrug.

Der § 81 Abs. 4 Satz 3 betrifft die berufliche Tätigkeit. NICHT eine mögliche spätere/andere Tätigkeit. Da der AG hier sagt, es ist für die berufliche Tätigkeit nicht erforderlich, trifft § 81 Abs. 4 Satz 3 hier nicht zu.


BetrVG § 80 Abs. 1 Satz 2a.
"2a. die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg, zu fördern;"

Wo bitte geht es hier um Gleichstellung von Frauen und Männern??

Wo werden hier in diesem Fall Männer und Frauen nicht gleichbehandelt??


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