§ 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (Antragstellung / Widerspruch)

Paul, Hamburg, Thursday, 25.06.2015, 14:54 (vor 3255 Tagen) @ Heinrich

Das sagt keiner. Der Anwalt hat ihr nur mitgeteilt das er nach Erteilung einer Vollmacht dann den Antrag stellen will. Wie er das begündet ist mir auch nicht klar. Wahrscheinlich ist er der Meinung, jeder Bescheid einer Behörde ist per se rechtswidrig.
Paul


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