Beratende Beteiligung Sozialplanverhandlungen der SBV (Allgemeines)

WoBi, Thursday, 02.07.2015, 20:22 (vor 3228 Tagen) @ nkosi

Hallo nkosi,

etwas mehr Angaben für eine Einschätzung sind erforderlich. Gilt das BetrVG, PersVG, MAV, ....? Werden die Verhandlungen durch das ganze Gremium geführt oder nur von einzelnen Delegierten? Ist es auf örtlicher Ebene oder erfolgen die Verhandlungen durch eine Stufenvertretung? Interessensausgleich und / oder Sozialplan ggf. mit Betriebsänderung.

Es gibt den ersten Eintrag im Forum - bitte erst diesen Eintrag lesen und handeln. Mit § 95 Absatz 4 SGB IX ist der Ansatz gegeben.

Eine andere Möglichkeit ist eine Verhandlung durch die SBV selbst. Dazu gibt es ein Beispiel aus dem Betriebsrätepreis 2014: http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/deutscher-betriebsraete-preis/archiv/Preis_2014/Dokumentation-der-Projekte/Beschaeftigungssicherung/Eintraege/Unify_24.php

Mit dieser dreiseitigen Vereinbarung können die Belange für schwerbehinderte Menschen direkt geregelt werden.

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Gruß
Wolfgang


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