Kollege bittet um Hinzuziehung von Stelli (Stellvertreter/in)

Heinrich, Monday, 06.07.2015, 16:44 (vor 3234 Tagen) @ Karin

Hallo,

das SGB IX kennt im Gegensatz zum § 82 BetrVG (wobei auch hier dieses nicht für jedes Personalgespräch gilt) nicht das Thema "Hinzuziehung einer Vertrauensperson zu Personalgesprächen".

Das SGB IX kennt nur den § 95 Abs. 2. Also der AG muss VOR der Maßnahme, hier vor dem Personalgespräch die SBV entsprechend beteiligen. Wenn es im Gespräch über eine mögliche Gefährdung der Beschäftigung geht, wäre es weiter ein Thema des § 84 Abs. 1 SGB IX.

Aber alles Themen die VOR dem Personalgespräch stattfinden.

Folglich besteht KEIN Anspruch bei Personalgespräch als SBV oder Person des Vertrauens anwesend zu sein.

Es macht nur Sinn, dass der AG die SBV hier zum Gespräch auf Wunsch des Betroffenen hinzuzieht. Denn so ein Gespräch kann im Verlauf plötzlich ein ganz anders Thema als geplant und im Verfahren gem. § 95 Abs. 2 SGB IX mit der SBV behandelt bekommen. Dann müsste der AG dieses Personalgespräch abbrechen und die SBV neu gem. § 95 Abs. 2 SGB IX beteiligen. Dieses muss man dem AG so mitteilen, dann dürfte die Teilnahme geklärt sein. Aber dann auch unter Beachtung des Grundsatzes "Einpersonenvertretung".

Also, nichts mit Person der Vertrauens, da keine Rechtsgrundlage.


Siehe auch Seite der BIH
AW: Teilnahmerecht der SBV an Personalgesprächen?
https://forum.integrationsaemter.de/viewtopic.php?f=7&t=83#p201


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