Müssen gleichgestellte Schwerbehinderte zum VG eingeladen werden? (AGG)

Terence Spencer, Wednesday, 15.07.2015, 18:39 (vor 3238 Tagen)

Hallo,

Frage steht ja schon im Betreff. ;-)

Wenn sich ein gleichgestellter Schwerbehinderter, der im Anschreiben auch dies so erwähnt hat, bei einem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst bewirbt und alle Voraussetzungen erfüllt, muss er zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden oder gilt diese Regelung "nur" für Schwerbehinderte ab einem GdB von 50?

Grüße

Terence


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