Sonderurlaub in der Probezeit (Zusatzurlaub)

hackenberger, Wednesday, 11.01.2006, 10:37 (vor 6707 Tagen) @ kamalari

Hallo,

also ich kenne keine Ausnahmeregelungen/Besonderheiten hinsichtlich des Zusatzurlaubes gem. § 125 SGB IX hinsichtlich der Probezeit. Habe extra einmal wieder im Kommentar nachgesehen und nichts gefunden.

Aber der Zusatzurlaub unterliegt den gleichen Regeln wie der „normale Urlaub“. Dieses betrifft die Regelungen aus dem Bundesurlaubsgesetz und soweit vorhanden Regeln aus einem Tarifvertrag der im jeweiligen Betrieb/Arbeitsverhältnis zur Anwendung kommt.

Dieses betrifft auch das Thema Übertragung der Ansprüche auf das Neue Urlaubsjahr.

In der Regel muss die Übertragung des Urlaubes welcher aus betrieblichen oder privaten Gründen nicht genommen werden kann beim AG beantragt werden.

Also prüfe einmal an Hand der Regelungen wie § 125 SGB IX und Bundesurlaubsgesetz und TV ob bei normalem Urlaub die Ansprüche gewahrt worden wären.

Binde der BR und die SchwbV mit ein.

Fazit: Nach meiner Einschätzung/Kenntnis sind die Ausagen deines AG falsch. Auch in der Probezeit besteht Anspruch.


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